Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Katzenhotel Annett Selbach - Sorkale
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotel-Aufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Katzenhotel zustande.
2. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, mündlich, fernmündlich, per Internet-Buchung, oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
3. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.
III. Gegenstand des Vertrages
1. Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.
IV. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen, im selben Haushalt lebenden Tieren, liegt im Ermessen des Hotels, unter Beachtung der
Buchungen/Wünsche des Kunden.
2. Das Einchecken / Auschecken ist durch den Kunden, nach Vereinbarung mit dem Hotel, 7 Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag möglich. Eine Abholung kann darüber hinaus
nur erfolgen, wenn durch den Kunden vor Abholung des Tieres die Gesamtrechnung des Aufenthaltes ausgeglichen wurde und ein Zahlungseingang verzeichnet werden kann.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang des Hotels, einschließlich der gesonderten Zusatzleistungen vereinbarten Preis, zu zahlen.
4. Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Prospektbeschreibung
des Hotels. Ist die Erbringung von beschriebenen Leistungen, die nicht zur Grundversorgung und Betreuung des Tieres gehören, wie Fotos über Whats App, von zeitlichen und
technischen Faktoren abhängig, so handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot und gehört nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Wünscht der Kunde Leistungen des
im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einchecken zu erklären.
5. Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.
6. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
7. Ein Aufenthalt unter Quarantäne (bei nicht ausreichend geimpften Tieren, oder auf tierärztliche Anordnung) wird mit einen Einzelzimmer-Preisaufschlag von 50% berechnet.
8. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so
kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
9. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere
wünscht und das Hotel dem zustimmt. Gleichfalls behält sich das Hotel die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen
Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes im Hotel verändert.
10.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
11.Sollte der vereinbarte Hotelaufenthalt des Tieres aus nicht in der Person des Hotels liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich gegenüber dem
Hotel eine Verlängerung des Aufenthaltes beantragt haben, ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer
gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Annahme der Überschreitungsfrist zur
Ausübung bleibt in der Annahme beim Hotel.
13.Bei Beendigung des Aufenthaltes des Tieres erfolgt die Gesamtabrechnung (Hotelübernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen sowie Tierarztkosten) unter Einbeziehung
der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen.
V. Gegenstand des Vertrages zu Seminaren, Vorträgen und Workshops
1. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.
2. Anmeldung
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Veranstaltungsortes vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich sein sollte.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Seminarabwicklung und Kundenverwaltung verarbeitet.
Nach Zugang der vorgenannten Buchungsbestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande.
Da die Teilnehmerzahl für manche Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze entsprechend der eingehenden Anmeldungsreihenfolge vergeben.
Ohne Angabe von Gründen kann die Anmeldung zu einer Veranstaltung abgelehnt und zurückgewiesen werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet er die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
3. Stornierung durch den Kunden
Bei Rücktritt zwischen 4-8 Wochen vor dem Seminar wird die Zahlung zurückerstattet.
Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung erstattet der Veranstalter 50% des Gesamtbetrages zurück, 50 % werden als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Bei Rücktritt innerhalb 3 Wochen vor der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahme-Gebühr als Stornokosten einbehalten, es sei denn, der Teilnehmer findet einen
adäquaten Ersatzteilnehmer.
Erfolgt die Abmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde/die Kundin ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er/sie die Teilnahme an der Veranstaltung ab, bleibt auch hier die Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtend. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Gefährdung anderer Kunden oder der Veranstaltung, ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung o.g. Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In
diesem Fall wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kunden bestehen nicht.
Bei Ausfall eines Referenten z.B. auf Grund von Krankheit und in Fällen höherer Gewalt, kann es auch kurzfristig zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall
bemüht sich der Veranstalter um eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Gezahlte Teilnahmegebühren bleiben hierbei gültig. Auf Verlangen werden bezahlte
Teilnahmegebühren jedoch auch zurückerstattet. Für darüberhinausgehende Schäden und Kosten, die dem Kunden durch den Veranstaltungsausfall entstehen, haftet der
Veranstalter nicht.
VI.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden, oder Nichtinanspruchnahme der vom Hotel angebotenen Leistungen, kann das Hotel die bestellten und
reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen Leistungen dem Kunden gegenüber berechnen.
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
4a) Im Falle des Rücktritts von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
a) Stornierung bis 8 Wochen vor Anreisetag kostenlos
b) Stornierung bis 4 Wochen vor Anreisetag 40%
c) Stornierung bis 2 Wochen vor Anreisetag 60%
d) Stornierung bis 1 Wochen vor Anreisetag 90%
4b) Im Falle einer vorzeitigen Abreise hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung,100% des Buchungspreises.
VII Rücktritt des Hotels
1. Das Hotel ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen, und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
• das Hotel begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
3.a) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VIII Haftung
1. Soweit Dritte das Hotel für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde
Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis das Hotel von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem
Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem Hotel der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung
im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt das Hotel entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten
herauszugeben. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Hotel auch für solche Schäden, welche dem Personal des Hotels und dessen Ausstattung daraus
erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des Hotels sei ursächlich für den
eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Das Hotel ist jedoch nicht verpflichtet, sich
auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
2. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefährdung oder Verletzung gegenüber dem Personal und ist ein weiterer Aufenthalt
nach Ansicht des Hotels aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das
Tier binnen 24 Stunden nach Benachrichtigung abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist das Hotel im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, die vertraglichen
Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
3. Das Hotel ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier
ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in das Hotel verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Hotel, das insoweit nur für
eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht für Drittverschulden.
4. Das Hotel haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und
Kosten. Das Hotel hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und
Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
IX Tierärztliche Versorgung
1. Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen des Hotels einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Das Hotel
wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine frei gewählte Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des
Tieres zu beauftragen.
2. Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an das Hotel die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist das Hotel
berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist das
Hotel zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
Soweit das Hotel für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde das Hotel von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme
einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
3. Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres dem Hotel übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig
erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist das Hotel berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des
Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die
Quarantänestation aufgenommen wird.
X Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch das Katzenhotel Annett Selbach - Sorkale sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes im Hotel beauftragten Unternehmen.
XI Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen, während der Teilnahme an Veranstaltungen in unserem Hause -gleich zu welchem Zweck-.. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
XII Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz des Katzenhotel Annett Annett Selbach - Sorkale.
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Stand 12/2020 - Katzenhotel Annett Selbach - Sorkale